19.09.2007 - (7108) Plattdeutsch in der Schule - rechtliche Grundlagen
 
              PLATTNET-Nachrichten - 19.09.2007 

 

    

       

       


Plattdeutsch in der Schule

 

Bildung ist Ländersache, und das gilt auch für die Behandlung des Niederdeutschen in der Schule. In den acht norddeutschen Bundesländern gibt es unterschiedliche Konzepte, wie im Unterricht mit der Regionalsprache verfahren werden kann oder muss.

„Um einen Blick über den Tellerrand zu wagen und den Prozess der Charta-Umsetzung in der Schule transparenter zu machen, haben wir die rechtlichen Grundlagen zur Behandlung des Niederdeutschen länderweise zusammengestellt“, so Dr. Reinhard Goltz vom Institut für niederdeutsche Sprache. Unter www.insbremen.de sind nunmehr die entsprechenden Bildungspläne für alle Schularten, die Verwaltungsvorschriften und Erlasse nachzulesen.

Damit wird vergleichbar, welcher Stellenwert dem Niederdeutschen in der Schule beigemessen wird, sei es in der Handreichung „Niederdeutsch in den Lehrplänen“ aus Schleswig-Holstein, in der Verwaltungsvorschrift „Niederdeutsch in der Schule“ aus Mecklenburg-Vorpommern oder in der in Hamburg in allen Schul- und Jahrgangsstufen verbindlich vorgeschriebenen Behandlung

niederdeutscher Texte.

Diese aktuelle Dokumentation gibt auch einen Überblick darüber, wie es mit dem Niederdeutschen an Norddeutschlands Schulen weitergehen soll. Eines ist allen diesen Vorschriften und Empfehlungen gemein: Niederdeutsch wird nicht im Rahmen eines eigenständigen Schulfaches behandelt, sondern allenfalls im Rahmen des Deutschunterrichts.

 

Weitere Informationen gibt das Institut für niederdeutsche Sprache, Schnoor 41-43, 28195 Bremen, Tel. 0421 / 324535, ins[at]insbremen.de, www.ins-bremen.de.

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