Plattdeutsch in
der Schule
Bildung ist
Ländersache, und das gilt auch für die Behandlung des Niederdeutschen in der
Schule. In den acht norddeutschen Bundesländern gibt es unterschiedliche
Konzepte, wie im Unterricht mit der Regionalsprache verfahren werden kann oder
muss.
„Um einen
Blick über den Tellerrand zu wagen und den Prozess der Charta-Umsetzung in der
Schule transparenter zu machen, haben wir die rechtlichen Grundlagen zur
Behandlung des Niederdeutschen länderweise zusammengestellt“, so Dr. Reinhard
Goltz vom Institut für niederdeutsche Sprache. Unter www.insbremen.de sind nunmehr
die entsprechenden Bildungspläne für alle Schularten, die
Verwaltungsvorschriften und Erlasse nachzulesen.
Damit wird
vergleichbar, welcher Stellenwert dem Niederdeutschen in der Schule beigemessen
wird, sei es in der Handreichung „Niederdeutsch in den Lehrplänen“ aus
Schleswig-Holstein, in der Verwaltungsvorschrift „Niederdeutsch in der Schule“
aus Mecklenburg-Vorpommern oder in der in Hamburg in allen Schul- und
Jahrgangsstufen verbindlich vorgeschriebenen Behandlung
niederdeutscher
Texte.
Diese aktuelle
Dokumentation gibt auch einen Überblick darüber, wie es mit dem Niederdeutschen
an Norddeutschlands Schulen weitergehen soll. Eines ist allen diesen
Vorschriften und Empfehlungen gemein: Niederdeutsch wird nicht im Rahmen eines
eigenständigen Schulfaches behandelt, sondern allenfalls im Rahmen des
Deutschunterrichts.
Weitere Informationen gibt das Institut für niederdeutsche Sprache, Schnoor 41-43, 28195 Bremen, Tel. 0421 / 324535, ins[at]insbremen.de, www.ins-bremen.de.
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Volker
Holm, Buchenweg 35, D-22926 Ahrensburg, Tel. 49-4102-4739108
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