25.09.2007 - (7114) Fragen zu zweisprachigen Ortsschildern in Schleswig-Holstein
Dateianhänge: Zur Einheitlichkeit der Aufstellung von mehrsprachigen Ort..pdf (167.8 kB)
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              PLATTNET-Nachrichten - 25.09.2007 

 

    

                                       

       

 

Fragen zu zweisprachigen Ortsschildern in Schleswig-Holstein

 

Nachdem das Schleswig-Holsteinische Verkehrsministerium per Erlass die Zulässigkeit zweisprachiger Ortsschilder im nördlichsten Bundesland erklärt hat, wächst das Interesse in etlichen Gemeinden, allgemein übliche niederdeutsche Benennungen neben dem hochdeutschen Namen auf den gelben Ortsschildern zu dokumentieren.

 

Dabei ergeben sich immer wieder folgende Fragen:

 

1. Müssen alle Ortsschilder einer Gemeinde gleichzeitig mit dem niederdeutschen Zusatz versehen (ausgetauscht) werden?

2. Welche Schriftgröße ist für den niederdeutschen Namenszusatz zu verwenden?

3. Welche Rechtschreibregeln sind bei einem niederdeutschen Namenszusatz zu beachten?

 

Zu 1. und 2. verweist der Heimat- und Bürgerverein Glinde auf entsprechende Recherchen: siehe PDF-Anlagen

Zu 3.: Hilfe zur korrekten Schreibweise niederdeutscher Ortsbenennungen bieten an:

Verein der Fehrs-Gilde e.V. (www.fehrs-gilde.de)  - Heinrich Thies (thies@fehrsgilde.de)

Schleswig-Holsteinischer Heimatbund (www.heimatbund.de)  - info@heimatbund.de

 

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