17.05.2010 - (10054) NHB wirbt für Plattdeutsch-Gesetz in Niedersachsen
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              PLATTNET-Nachrichten - 17.05.2010 

 

 

   

 

Plattdeutsch soll verbindlicher gefördert werden

Heimatbund wirbt für Plattdeutsch-Gesetz in Niedersachsen

 

Die Zahl der Platt Sprechenden ist in den letzten 25 Jahren etwa um die Hälfte geschrumpft. Der Niedersächsische Heimatbund (NHB) ist daher der Meinung, dass die bisherigen Rechtsgrundlagen für den Schutz und die Förderung der plattdeutschen Sprache nicht ausreichend sind. Nach jahrzehntelangen Versuchen, die Förderung dieser Sprache auf freiwilliger Basis voranzubringen, legt der Verband nun einen Entwurf für ein Plattdeutsch-Gesetz vor. Ziel der Initiative ist es, verbindlich und für den Bürger verständlich zu formulieren, was er in Sachen Plattdeutsch von staatlichen Einrichtungen erwarten kann.

Bisher wurde auf die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen verwiesen, wenn Unsicherheit darüber bestand, ob Verwaltungsvorgänge auf Plattdeutsch geregelt werden dürfen oder nicht. Doch die europäische Sprachencharta ist so allgemein gehalten, dass selbst die Mitarbeiter in den Verwaltungen in der Regel nicht wissen, was erlaubt oder vorgeschrieben ist und was nicht. Für den Bürger ist die Sprachencharta gar ein Buch mit sieben Siegeln, dessen Inhalt er nicht versteht.

Das Expertenkomitee des Europarats, das die Umsetzung der Sprachencharta in den europäischen Ländern untersucht, hat Deutschland in seinem letzten Bericht aufgefordert, Ausführungsbestimmungen für die Charta zu erlassen, damit die Sprachförderung konkreter und transparenter wird. Dies wurde von den Länderregierungen bisher abgelehnt.

Die europäische Sprachencharta ist seit 1999 in Deutschland und somit auch in Niedersachsen in Kraft. Dennoch sind die Sprecherzahlen für das Plattdeutsche weiter rückläufig. Die Platt Sprechenden möchten nun endlich klarere Vorgaben für die Förderung ihrer Sprache in Niedersachsen haben. Der Textentwurf für das Plattdeutsch-Gesetz beschränkt sich auf die Kerngebiete der Sprachförderung: die Berücksichtigung der Sprache in den öffentlichen Verwaltungen sowie im kulturellen Leben und den Spracherwerb, der nicht mehr - wie früher - allein über die Familien gewährleistet werden kann.

Prof. Dr. Hansjörg Küster, Präsident des NHB, sieht das Gesetz als eine Art Erläuterung der Sprachencharta: „Das Gesetz bestätigt die Maßnahmen, auf die sich das Land in der europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ohnehin schon verpflichtet hat. Nur muss man diese Maßnahmen in der Charta mühselig suchen und dann womöglich über die Interpretation des Charta-Textes diskutieren oder Rechtsgutachten dazu einholen, während sie in unserem Textvorschlag kurz und verständlich formuliert sind.“ Deswegen hofft der NHB auch, dass seine Initiative bei allen Parteien Unterstützung finden wird.

Wenn das Gesetz so, wie vom NHB vorgeschlagen, erlassen würde, müssten die Ministerien, die Landkreise und die kreisfreien Städte in Niedersachsen Beauftragte für Plattdeutsch einsetzen und auch in den Schulen Ansprechpartner für Plattdeutsch benannt werden. Damit wäre ein Netz von Personen geschaffen, die Informationen weitergeben, Bürger und Eltern beraten sowie gemeinsame Projekte durchführen können.

(Niedersächsischer Heimatbund - www.niedersaechsischer-heimatbund.de)

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