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NHB_Entwurf Sprachgesetz_hochdeutsch.pdf (188.9 kB) =?iso-8859-1?Q?Begr=FCndung_Sprachgesetz.pdf?= (52.6 kB) |
Plattdeutsch soll
verbindlicher gefördert werden
Heimatbund wirbt für Plattdeutsch-Gesetz in
Niedersachsen
Die Zahl der Platt Sprechenden ist in
den letzten 25 Jahren etwa um die Hälfte geschrumpft. Der Niedersächsische
Heimatbund (NHB) ist daher der Meinung, dass die bisherigen Rechtsgrundlagen für
den Schutz und die Förderung der plattdeutschen Sprache nicht ausreichend sind.
Nach jahrzehntelangen Versuchen, die Förderung dieser Sprache auf freiwilliger
Basis voranzubringen, legt der Verband nun einen Entwurf für ein
Plattdeutsch-Gesetz vor. Ziel der Initiative ist es, verbindlich und für den
Bürger verständlich zu formulieren, was er in Sachen Plattdeutsch von
staatlichen Einrichtungen erwarten kann.
Bisher wurde auf die Europäische Charta
der Regional- oder Minderheitensprachen verwiesen, wenn Unsicherheit darüber
bestand, ob Verwaltungsvorgänge auf Plattdeutsch geregelt werden dürfen oder
nicht. Doch die europäische Sprachencharta ist so allgemein gehalten, dass
selbst die Mitarbeiter in den Verwaltungen in der Regel nicht wissen, was
erlaubt oder vorgeschrieben ist und was nicht. Für den Bürger ist die
Sprachencharta gar ein Buch mit sieben Siegeln, dessen Inhalt er nicht
versteht.
Das Expertenkomitee des Europarats, das
die Umsetzung der Sprachencharta in den europäischen Ländern untersucht, hat
Deutschland in seinem letzten Bericht aufgefordert, Ausführungsbestimmungen für
die Charta zu erlassen, damit die Sprachförderung konkreter und transparenter
wird. Dies wurde von den Länderregierungen bisher
abgelehnt.
Die europäische Sprachencharta ist seit
1999 in Deutschland und somit auch in Niedersachsen in Kraft. Dennoch sind die
Sprecherzahlen für das Plattdeutsche weiter rückläufig. Die Platt Sprechenden
möchten nun endlich klarere Vorgaben für die Förderung ihrer Sprache in
Niedersachsen haben. Der Textentwurf für das Plattdeutsch-Gesetz beschränkt sich
auf die Kerngebiete der Sprachförderung: die Berücksichtigung der Sprache in den
öffentlichen Verwaltungen sowie im kulturellen Leben und den Spracherwerb, der
nicht mehr - wie früher - allein über die Familien gewährleistet werden kann.
Prof. Dr. Hansjörg Küster, Präsident
des NHB, sieht das Gesetz als eine Art Erläuterung der Sprachencharta: „Das
Gesetz bestätigt die Maßnahmen, auf die sich das Land in der europäischen Charta
der Regional- oder Minderheitensprachen ohnehin schon verpflichtet hat. Nur muss
man diese Maßnahmen in der Charta mühselig suchen und dann womöglich über die
Interpretation des Charta-Textes diskutieren oder Rechtsgutachten dazu einholen,
während sie in unserem Textvorschlag kurz und verständlich formuliert sind.“
Deswegen hofft der NHB auch, dass seine Initiative bei allen Parteien
Unterstützung finden wird.
Wenn das Gesetz so, wie vom NHB
vorgeschlagen, erlassen würde, müssten die Ministerien, die Landkreise und die
kreisfreien Städte in Niedersachsen Beauftragte für Plattdeutsch einsetzen und
auch in den Schulen Ansprechpartner für Plattdeutsch benannt werden. Damit wäre
ein Netz von Personen geschaffen, die Informationen weitergeben, Bürger und
Eltern beraten sowie gemeinsame Projekte durchführen
können.
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