Deutschland tritt
UNESCO-Übereinkommen zum immateriellen Kulturerbe bei
Überliefertes Wissen und Alltagskulturen sind Teil des Erbes der
Menschheit
Deutschland hat vor wenigen Tagen seine
Annahmeurkunde zum Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes bei
der UNESCO in Paris hinterlegt. Die Urkunde wurde von Botschafter Michael Worbs
am 10. April 2013 an UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokova überreicht. Damit
tritt das Übereinkommen in Deutschland in drei Monaten in Kraft. Dadurch sollen
kulturelle Ausdrucksformen bewahrt werden, die wesentlich von menschlichem
Wissen und Können abhängen.
Hierzu zählen unter anderem Tanz,
Theater, Musik, Erzählungen, Sprachen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken.
Seit 2003 stellt die UNESCO auch diese kulturellen Ausdrucksformen in den
Mittelpunkt internationaler Kooperation. Die Organisation will damit in allen
Weltregionen überliefertes Wissen und Alltagskulturen als Teil des Erbes der
Menschheit erhalten und fördern.
Mit dem Beitritt zu diesem
UNESCO-Übereinkommen ist die aktive Wertschätzung der Bundesregierung für die
Vielfalt immaterieller Kulturformen und Kulturschätze – auch derer in anderen
Ländern und Weltregionen – verbunden. Auch in Deutschland gibt es viele
regionale Traditionen.
„Von der kulturellen Vielfalt zeugen
nicht nur Denkmäler und archäologische Stätten. Tanz, Theater und Sprachen
prägen die kulturelle Identität der Menschen noch weitaus stärker“, so
Staatsministerin Cornelia Pieper in Berlin. Seit Jahrtausenden würden Bräuche,
Wissen und Traditionen von Generation zu Generation weitergegeben und gewandelt.
Für die Vitalität einer kulturellen Ausdrucksform sei es wesentlich, ob sich
Menschen in einer Gruppe darauf verständigten diese aktiv zu pflegen und
lebendig zu halten. Gruppen und Vereine sind wichtige Partner bei der Umsetzung
des Übereinkommens. „Sie sollen“, so Staatsministerin Pieper, „auf nationaler
Ebene bei der Inventarisierung, Bestandsaufnahme und Dokumentation des
immateriellen Kulturerbes und bei der Revitalisierung von in ihrem Bestand
gefährdeten kulturellen Ausdrucksformen mitwirken.“
Bis heute sind 150 Staaten dem
UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten.
Auf den drei Listen des immateriellen Kulturerbes sind mehr als 290 kulturelle
Ausdrucksformen aus allen Weltregionen, darunter etwa die chinesische
Akupunktur, die iranische Teppich-Knüpfkunst, der belgische Houtem Jaarmarkt und
der argentinische Tango. Das Übereinkommen entstand seinerzeit auf Initiative
von asiatischen und afrikanischen Staaten. In diesen Weltregionen wird seit
jeher besonderes Augenmerk auf Bräuche, Erzählungen und soziale Praktiken als
Teil des kulturellen Erbes gelegt.
Der jetzt vollzogene Beitritt zum UNESCO-Übereinkommen ist
Voraussetzung für die entsprechende Anerkennung kultureller Ausdrucksformen z.B.
auch in Verbindung mit Regional- und Minderheitensprachen. Inwieweit Schutz und
Förderung der niederdeutschen Sprache hiervon provitieren könnten, ist bereits
seit einiger Zeit Diskussionsgegenstand verschiedener Gremien und
Institutionen.
(Quelle: Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes, 11.04.2013)
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