12.12.2014 - (14103) Niederdeutsches Theater ins deutsche Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen
                                        PLATTNET-Nachricht  -  12.12.2014
 
   
 

Niederdeutsches Theater ins deutsche Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen

Genossenschaftsidee wird der UNESCO als erste internationale Nominierung vorgeschlagen

 

Deutschland nimmt 27 Traditionen und Wissensformen in sein neues bundesweites Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes auf und setzt damit das entsprechende UNESCO-Übereinkommen um. Zu den lebendigen Traditionen, die die Kriterien erfüllen, zählen zum Beispiel das Chorsingen, die Morsetelegrafie, die Flößerei und die Orgelbautradition. Außerdem nominierten die Experten aus den 27 Kulturformen die Genossenschaftsidee für die internationale "Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit". Die Kultusministerkonferenz unter Leitung der Präsidentin, Nordrhein-Westfalens Schulministerin Sylvia Löhrmann, und die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, haben am 11. Dezember 2014 die Empfehlungen eines unabhängigen Expertenkomitees bestätigt.

"Das bundesweite Verzeichnis ist ein Spiegelbild der kulturellen Vielfalt in Deutschland. Und es macht gleichzeitig deutlich, mit welchem großartigen Engagement die Zivilgesellschaft traditionelle kulturelle Bräuche und Techniken bis heute pflegt, modern interpretiert und an nachfolgende Generationen weitergibt", sagte KMK-Präsidentin Sylvia Löhrmann.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters betonte: "Das immaterielle kulturelle Erbe steht für unsere lebendige Alltagskultur. Sie ist Ausdruck der kulturellen Vielfalt in Deutschland und soll dazu beitragen, dass gelebte Traditionen, die das Selbstverständnis der Kulturnation Deutschland prägen, erhalten, fortgeführt und weiterentwickelt werden. Auch für zukünftige Generationen wird durch eine Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis das öffentliche Bewusstsein für diese Traditionen gestärkt."

Deutschland wird seine erste Nominierung bei der UNESCO im März 2015 einreichen. Die Aufnahme der Genossenschaftsidee würde der internationalen Vielfalt des immateriellen Kulturerbes eine neue Facette hinzufügen. Bislang ist eine solche Form der gesellschaftlichen Selbstorganisation auf den UNESCO-Listen nicht vertreten. Die Genossenschaftsidee wurde gemeinsam von Gruppen aus Rheinland-Pfalz und Sachsen vorgeschlagen und mit Empfehlungen beider Länder weitergeleitet. Insgesamt waren 83 Traditionen und Wissensformen nach einer Auswertung durch die Bundesländer in der engeren Wahl. Zu den ersten Aufnahmen in Deutschland gehören auch regionale Bräuche wie die Lindenkirchweih in Limmersdorf (Franken), das friesische Biikebrennen und der rheinische Karneval.

Das Expertenkomitee bei der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK) bewertete die 83 Vorschläge anhand fachlicher Kriterien. Neben den 27 aufgenommenen Kulturformen befinden sich 22 weitere Vorschläge noch im Verfahren. Davon sind 13 wegen fehlender Informationen zurückgestellt worden, 9 Anträge liegen für ein Register "Guter Praxisbeispiele" vor, mit denen sich das Expertenkomitee 2015 befassen wird. 34 Vorschläge wurden nicht zur Aufnahme ins bundesweite Verzeichnis empfohlen.

Alle 27 Gruppen, die ab sofort mit ihrer Tradition oder Wissensform im bundesweiten Verzeichnis vertreten sind, können fortan für ihre nicht-kommerzielle Arbeit ein Logo nutzen. Es steht für das Motto der Konvention in Deutschland: "Wissen. Können. Weitergeben." Die nächste Bewerbungsrunde für das bundesweite Verzeichnis startet im Frühjahr 2015.

27 Aufnahmen in das bundesweite Verzeichnis:

 

Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt von Kulturformen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Mehr als 350 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt stehen derzeit auf den drei UNESCO-Listen, darunter der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin und die italienische Geigenbaukunst. Bis heute sind 161 Staaten der UNESCO-Konvention zum immateriellen Kulturerbe beigetreten.

Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. Die Konvention sieht vor, dass jedes Beitrittsland zunächst ein nationales Verzeichnis erstellt. Zum immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Wichtig ist, dass die Tradition oder der Brauch bereits über Generationen betrieben werden und in ihrer Ausübung auch in Zukunft gesichert sind.

 

Mehr Informationen:

Logo des Bundesweiten Verzeichnisses immateriellen Kulturerbes 

Kurzbeschreibung der 27 Einträge in das Bundesweite Verzeichnis 

Interview mit dem Vorsitzenden des Expertenkomitees, Prof. Dr. Christoph Wulf:
"Wissen und Können erhalten und an die nächsten Generationen weitergeben"
 

Verfahrensschritte  

 

Kontakt:

Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
Ansprechpartner: Benjamin Hanke
Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe
Fachbereich Kultur, Memory of the World
Telefon: +49-30-2065819 11
eMail: hanke@unesco.de

 

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