Niederdeutsches Theater ins deutsche Verzeichnis des
immateriellen Kulturerbes aufgenommen
Genossenschaftsidee wird der UNESCO
als erste internationale Nominierung vorgeschlagen
Deutschland
nimmt 27 Traditionen und Wissensformen in sein neues bundesweites Verzeichnis
des immateriellen Kulturerbes auf und setzt damit das entsprechende
UNESCO-Übereinkommen um. Zu den lebendigen Traditionen, die die Kriterien
erfüllen, zählen zum Beispiel das Chorsingen, die Morsetelegrafie, die Flößerei
und die Orgelbautradition. Außerdem nominierten die Experten aus den
27 Kulturformen die Genossenschaftsidee für die internationale
"Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit". Die
Kultusministerkonferenz unter Leitung der Präsidentin, Nordrhein-Westfalens
Schulministerin Sylvia Löhrmann, und die Staatsministerin für Kultur und Medien,
Monika Grütters, haben am 11. Dezember 2014 die Empfehlungen eines
unabhängigen Expertenkomitees bestätigt.
"Das
bundesweite Verzeichnis ist ein Spiegelbild der kulturellen Vielfalt in
Deutschland. Und es macht gleichzeitig deutlich, mit welchem großartigen
Engagement die Zivilgesellschaft traditionelle kulturelle Bräuche und Techniken
bis heute pflegt, modern interpretiert und an nachfolgende Generationen
weitergibt", sagte KMK-Präsidentin
Sylvia Löhrmann.
Kulturstaatsministerin
Monika Grütters betonte: "Das immaterielle kulturelle Erbe steht für unsere
lebendige Alltagskultur. Sie ist Ausdruck der kulturellen Vielfalt in
Deutschland und soll dazu beitragen, dass gelebte Traditionen, die das
Selbstverständnis der Kulturnation Deutschland prägen, erhalten, fortgeführt und
weiterentwickelt werden. Auch für zukünftige Generationen wird durch eine
Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis das öffentliche Bewusstsein für diese
Traditionen gestärkt."
Deutschland
wird seine erste Nominierung bei der UNESCO im März 2015 einreichen. Die
Aufnahme der Genossenschaftsidee würde der internationalen Vielfalt des
immateriellen Kulturerbes eine neue Facette hinzufügen. Bislang ist eine solche
Form der gesellschaftlichen Selbstorganisation auf den UNESCO-Listen nicht
vertreten. Die Genossenschaftsidee wurde gemeinsam von Gruppen aus
Rheinland-Pfalz und Sachsen vorgeschlagen und mit Empfehlungen beider Länder
weitergeleitet. Insgesamt waren 83 Traditionen und Wissensformen nach einer
Auswertung durch die Bundesländer in der engeren Wahl. Zu den ersten Aufnahmen
in Deutschland gehören auch regionale Bräuche wie die Lindenkirchweih in
Limmersdorf (Franken), das friesische Biikebrennen und der rheinische Karneval.
Das
Expertenkomitee bei der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK)
bewertete die 83 Vorschläge anhand fachlicher Kriterien. Neben den 27
aufgenommenen Kulturformen befinden sich 22 weitere Vorschläge noch im
Verfahren. Davon sind 13 wegen fehlender Informationen zurückgestellt worden,
9 Anträge liegen für ein Register "Guter Praxisbeispiele" vor, mit denen
sich das Expertenkomitee 2015 befassen wird. 34 Vorschläge wurden nicht zur
Aufnahme ins bundesweite Verzeichnis empfohlen.
Alle
27 Gruppen, die ab sofort mit ihrer Tradition oder Wissensform im bundesweiten
Verzeichnis vertreten sind, können fortan für ihre nicht-kommerzielle Arbeit ein
Logo nutzen. Es steht für das Motto der Konvention in Deutschland: "Wissen.
Können. Weitergeben." Die nächste Bewerbungsrunde für das bundesweite
Verzeichnis startet im Frühjahr 2015.
27 Aufnahmen in das bundesweite
Verzeichnis:
Seit
2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt von
Kulturformen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Mehr als
350 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller
Welt stehen derzeit auf den drei UNESCO-Listen, darunter der Tango aus
Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin und die
italienische Geigenbaukunst. Bis heute sind 161 Staaten der UNESCO-Konvention
zum immateriellen Kulturerbe beigetreten.
Deutschland
ist seit 2013 Vertragsstaat. Die Konvention sieht vor, dass jedes Beitrittsland
zunächst ein nationales Verzeichnis erstellt. Zum immateriellen Kulturerbe
zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche
Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Wichtig ist, dass die
Tradition oder der Brauch bereits über Generationen betrieben werden und in
ihrer Ausübung auch in Zukunft gesichert sind.
Mehr
Informationen:
Logo des
Bundesweiten Verzeichnisses immateriellen Kulturerbes
Kurzbeschreibung der 27
Einträge in das Bundesweite Verzeichnis
Kontakt:
Deutsche
UNESCO-Kommission e.V.
Ansprechpartner: Benjamin Hanke
Geschäftsstelle
Immaterielles Kulturerbe
Fachbereich Kultur, Memory of the World
Telefon:
+49-30-2065819 11
eMail: hanke@unesco.de
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