Schleswig-Holstein ist stolz
auf Regional- und Minderheitensprachen
25 Jahre Minderheitenschutz
in der Landesverfassung: Sprachen Teil der kulturellen
Identität
Für
Ministerpräsident Torsten Albig ist Minderheitenpolitik heute moderner denn je.
„Schleswig-Holstein ist das erste Land in Deutschland mit einer eigenständigen
Sprachenpolitik für die Regional- und Minderheitensprachen“, sagte er in Kiel.
Zum 25-jährigen Bestehen des Minderheitenschutzes in der Landesverfassung hatte
der Regierungschef am Montag zu einem Empfang eingeladen.
Eine
Verfassungsänderung habe in Schleswig-Holstein vor 25 Jahren den Weg frei
gemacht für eine Minderheitenpolitik, die heute in vielen Teilen Europas als
vorbildlich gesehen werde. „1990 wurden die dänische Minderheit und die
friesische Volksgruppe in unsere Landesverfassung aufgenommen. Seitdem schützt
das Land nicht nur die Bekenntnisfreiheit. Der damalige Artikel 5 - heute
Artikel 6 - garantiert den Minderheiten auch Schutz und Förderung“, sagte Albig.
2012 habe Schleswig-Holstein als erstes Land in Deutschland auch die Minderheit
der deutschen Sinti und Roma unter den Schutz der Landesverfassung
gestellt.
Heute
sehe der neue Handlungsplan Sprachenpolitik vor, dass die Minderheitensprachen
Dänisch, Friesisch und Romanes sowie die Regionalsprache Niederdeutsch stärker
geschützt und gefördert werden. „Sie sind Teil unserer kulturellen Identität“,
so der Ministerpräsident. Wichtig dabei sei, dass dieser Weg nicht nur zusammen
mit den Minderheiten gegangen werde. Die Landesregierung setze auch auf eine
breite Unterstützung im Landtag. Albig: „Gute Minderheitenpolitik ist nur
möglich, wenn Mehrheit und Minderheiten sie gemeinsam und partnerschaftlich
gestalten.“
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