06.01.2018 - (18003) Plattdeutsche Ortsnamen in NRW

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Plattdeutsche Ortsnamen in NRW

Nun auch in Nordrhein-Westfalen: Ortsschilder mit Namenszusatz

 

(pn) Niederdeutsche Namenszusätze auf Ortseingangsschildern – das ist nun auch in Nordrhein-Westfalen möglich. In seiner letzten Sitzung des Jahres 2017 hat der Düsseldorfer Landtag den Weg frei gemacht für zweisprachige Bezeichnungen auf den offiziellen gelben Ortsschildern. Der Landtag beauftragte die Landesregierung, die Möglichkeit zweisprachiger Ortsbezeichnungen auf Ortseingangstafeln rechtlich – soweit erforderlich unter Änderung der Gemeindeordnung – sicherzustellen. Kurz danach hat die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Ina Scharrenbach einen entsprechenden Erlass verfügt. Der plattdeutsche Name einer Gemeinde kann von nun an in kleinerer Schrift unter die hochdeutsche Bezeichnung gesetzt werden. „Die Zusatzbezeichnungen auf den Ortsschildern sind ein Beitrag zur Identitätsstiftung in den Orten“, sagt die Ministerin. Voraussetzungen für die Genehmigung sind die korrekte Übersetzung und die richtige Schreibweise der Namen auf den Ortsschildern. Namenszusätze sind etwa künftig möglich bei Bezeichnungen, die die Übersetzung des Gemeindenamens in eine andere Sprache oder lokale oder regionale Sprachvariation darstellen, die auf der Geschichte beruhen und mit einem wichtigen Ereignis oder einer bekannten Person verknüpft sind, so dass die Erinnerung gewährt werden soll. Voraussetzung: die Zusätze müssen mehr als nur werbenden Charakter haben. Einen Ort als „Heimat der Apfelblüte“ zu benennen, reiche nicht, so das Ministerium.

 

Foto/Montage: dpa/Geratz

 

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