04.03.2019 - (19020) EU-Expertenbericht: Es gibt noch viel zu tun!

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EU-Expertenbericht: Es gibt noch viel zu tun!

Zur Situation der Regional- und Minderheitensprachen in Deutschland

 

Straßburg. In seinem sechsten Bericht über Deutschland würdigt der Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen die Schritte zum Schutz und zur Förderung von Regional- oder Minderheitensprachen (Dänisch, Niedersorbisch, Obersorbisch, Nordfriesisch, Sater) Friesisch, Niederdeutsch und Romani), einschließlich Rechtsvorschriften und Strategien zur Stärkung der Position dieser Sprachen in Bildung, Verwaltung und Medien.

Während die Bundesbehörden ihre überregionalen Zuständigkeiten behalten und eine koordinierende Rolle spielen, liegt die Zuständigkeit für die Umsetzung der Charta in Deutschland hauptsächlich bei den einzelnen Bundesländern.

Nach einem Besuch im Mai 2018 und Gesprächen mit Vertretern der deutschen Regierung und der Zivilgesellschaft über die seit ihrem letzten Bericht erzielten Fortschritte ist der Sachverständigenausschuss der Ansicht, dass der Schutz und die Förderung von Regional- und Minderheitensprachen ein Thema sind, das die deutschen Behörden und Parlamente weiterhin regelmäßig beschäftigen wird.

Die Experten loben mehrere Länder für positive Initiativen, darunter zum Beispiel Schleswig-Holstein, das seine Verfassung änderte und dänische Minderheitenschulen in Bezug auf die öffentliche Finanzierung mit öffentlichen Schulen gleich stellte. Sie loben eine Änderung des Landverwaltungsgesetzes, die die Einreichung von Anträgen oder Dokumenten in Niederdeutsch, Nordfriesisch oder Dänisch bei nationalen, regionalen oder lokalen Behörden ermöglicht.

Trotz positiver Entwicklungen ist eine weitere Verbesserung der Bildung für Niedersorbisch, Nordfriesisch, Saterfriesisch, Niederdeutsch und Romani erforderlich. Für alle Regional- und Minderheitensprachen wird die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl ausgebildeter Lehrer zu einer „Herausforderung“, so die Experten.

In den Bereichen Justiz und Verwaltung sollte die Verwendung von Regional- oder Minderheitensprachen in der Praxis verstärkt werden. Während der Bericht die zweisprachige Beschilderung – sei es für die Namen von Gemeinden oder Straßennamen – lobt, kommt der Gebrauch dieser Sprachen durch staatliche Behörden für ihre Arbeit oder zum Beispiel für die Erstellung von Dokumenten zu selten vor. Die Behörden sollten einen „proaktiveren und einladenden Ansatz verfolgen, der zeigt, dass sie auf die Verwendung der Regional- oder Minderheitensprachen vorbereitet sind“, heißt es in dem Bericht.

Andere in diesem Bericht angesprochene Themen betreffen die Notwendigkeit, Regional- oder Minderheitensprachen in Rundfunkmedien, insbesondere im Fernsehen, stärker zu verwenden. Auch der Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen in Einrichtungen der sozialen Pflege werde „immer wichtiger“, wobei es erforderlich werde, die Entwicklung wesentlich strukturierter voran zu bringen, um die Situation zu verbessern.

Der Bericht fordert auch eine engere Zusammenarbeit zwischen den Ländern, in denen die gleichen Sprachen geschützt sind. Der Sachverständigenausschuss betont die Notwendigkeit einer stärkeren Überwachung, um Qualität und Erfolg von Sprachunterricht für Minderheiten besser beurteilen zu können.

Der Bericht, der kürzlich vom Ministerkomitee des Europarates veröffentlicht wurde, enthält detaillierte Tabellen, in denen angegeben ist, inwieweit die einzelnen Länder die Charta-Richtlinien einhalten, die diese Sprachen schützen und fördern sollen.

Die Europäische Charta für Regional- oder Minderheitensprachen ist die europäische Konvention zum Schutz und zur Förderung von Sprachen, die von traditionellen Minderheiten verwendet werden. Sie ist 1999 in Deutschland in Kraft getreten. Zusammen mit dem Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten bildet die Charta die Verpflichtung des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten.

Quelle:

 

https://www.mercator-research.eu/newsletter/decor/BANNER_MERC_NETWORK.gif

 

Text der Charta der Europäischen Regional- und Minderheitensprachen:

https://www.lwl.org/367-download/FS_Niederdeutsch/EU-Sprachencharta.pdf

 

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