14.08.2019 - (19081) Neuer Schulerlass in Niedersachsen

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Neuer Schulerlass in Niedersachsen

Unterricht in Niederdeutsch und Saterfriesisch soll gestärkt werden

 

Auch in Niedersachsen gibt es zu Beginn des neuen Schuljahres einen neuen Erlass: „Die Region und die Sprachen Niederdeutsch und Saterfriesisch im Unterricht“. Damit werden nun die Rahmenbedingungen für mehr Verbindlichkeit und Kontinuität geschaffen; davon sind die Vertreter der niedersächsischen Sprechergruppe im Bundesrat für Niederdeutsch überzeugt.

Der Erlass ermöglicht neben der Sprachbegegnung auch den Spracherwerb: „Der Erhalt der Sprache macht es darüber hinaus erforderlich, dass in Schulen zum einen bereits vorhandene Sprachkenntnisse, die im Elternhaus, in Kindertagesstätten usw. erworben wurden, gefördert, erweitert und vertieft werden, zum anderen auch der Spracherwerb für diejenigen Schülerinnen und Schüler ermöglicht wird, die noch über keine Sprachkenntnisse verfügen. Der Erwerb und das Beherrschen der kleinen Sprachen sind ein Beitrag zur frühen Mehrsprachigkeit und können das Fremdsprachenlernen fördern und unterstützen. Sowohl bei der Sprachbegegnung als auch beim Spracherwerb sind die regionalen Bezüge aufzuzeigen und zu berücksichtigen.“

Mit dem Erlass soll vor allen Dingen der Übergang von der Grundschule zur Sekundarstufe I verbessert werden. So startet mit Beginn des neuen Schuljahres ein Modellversuch: An 15 Schulen wird Niederdeutsch in der Sekundarstufe I als Unterrichtsfach unterrichtet.

 

Der Wortlaut des Erlasses findet sich hier(Quelle: Niederdeutschsekretariat – www.niederdeutschsekretatariat.de)

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